Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Vertragsbedingungen von Hispania Motorcycletours SL

Diese Bedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen Hispania Motorcycletours SL (Veranstalter) und dem Reiseteilnehmer (Kunden). Vorbehaltlich bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die nur schriftlich gültig sind.

1. Vertragsabschluss


1.1. Der Kunde kann sich schriftlich, per E-Mail oder über die Website des Veranstalters zu einer Reise oder Anmietung anmelden. Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Veranstalters und dem Eingang einer Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises oder der vollständigen Zahlung bei Reiseantritt innerhalb von 60 Tagen ab Buchungsdatum zustande und gilt als verbindlich.

1.2. Voraussetzung für die Teilnahme ist der vom Veranstalter zur Verfügung gestellte unterschriebene Haftungsausschluss und ggf. der unterschriebene Nutzungsvertrag für Mietmotorräder.

1.3. Ohne die Bestätigung des Kunden, dass er die AGB gelesen und akzeptiert hat, wird keine Buchung bearbeitet.

2. Anzahlung – Restzahlung


2.1. Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises ist innerhalb einer Kalenderwoche nach Erhalt der Zahlungsaufforderung des Veranstalters fällig.

2.2. Der Restbetrag ist spätestens 60 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.

2.3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Buchung als storniert zu betrachten. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 4.1.

3. Leistung und Preis


3.1. Die Bestätigung des Veranstalters führt dessen Leistungen im Einzelnen und den dafür zu entrichtenden Gesamtpreis auf. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde bei Vertragsabschluss oder während der Reise verlangt, sind zusätzlich zu begleichen. 

3.2. Änderungen der angegebenen Fahrrouten oder Zwischenübernachtungen gelten nicht als Leistungsänderung, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 

3.3 Wenn das Wetter oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, den Zugang zu den vorgesehenen Unterkünften oder Routen verhindern, kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

4. Rücktritt von der Reise


4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich dabei ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Im Falle eines Reiserücktritts durch den Kunden, kann der Reiseveranstalter pauschalisierte Rücktrittskosten verlangen, die sich wie folgt vom Reisepreis errechnen: 

  • Ohne Reiserücktrittsversicherung:
    • Mehr als 60 Tage vor Reisebeginn: 200 € Stornogebühr pro Person.
    • 59 bis 42 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises.
    • 41 bis 21 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises.
    • 20 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises.
    • Weniger als 8 Tage vor Abreise oder Nichterscheinen: 100% des Reisepreises.
  • Mit Reiserücktrittsversicherung::
    • Vor Reiseantritt: Volle Rückerstattung des Reisepreises.
    • Während der Tour: Anteilige Rückerstattung für nicht genutzte Tage.

4.2. Erscheint der Kunde nicht oder zu spät zur Abreise oder zum Abflug, wird der Preis nicht rückerstattet. Verpasst er die Rückfahrt, hat er die Rückreise selber zu organisieren.

4.3. Umbuchungen von Terminen und Reisezielen sind nur durch Rücktritt vom bestehenden Reisevertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.In diesem Fall gelten die in Abschnitt 4.1 beschriebenen Stornierungsbedingungen, und es werden je nach Zeitpunkt der Änderung entsprechende Stornierungsgebühren erhoben.

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter


5.1. Wenn nicht eine Mindestanzahl von fünf Teilnehmern gebucht hat, kann der Veranstalter eine Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn absagen. Die bereits bezahlten Beträge werden vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 

5.2. Muss die Reise wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die außerhalb der Einwirkung des Veranstalters liegen, abgesagt werden, so gilt folgendes:

  • Mit Reiserücktrittsversicherung:
    • Die Rückerstattung richtet sich nach den Bestimmungen der Reiserücktrittsversicherung.
  • Ohne Reiserücktrittsversicherung:
    • Mehr als 60 Tage vor Reisebeginn: Die Anzahlung wird bis zu zwei Jahre als Gutschrift einbehalten.
    • Weniger als 60 Tage vor Reiseantritt: Der gesamte Reisepreis wird bis zu zwei Jahre als Gutschrift einbehalten.
    • Nach Reiseantritt: Anteilige Gutschrift für nicht genutzte Teile der Reise, gültig bis zu zwei Jahren.

5.3. Bei Stornierungen aufgrund höherer Gewalt können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

5.4. Teilnehmer können bei undiszipliniertem, gefährlichem oder störendem Verhalten oder bei Nichteinhaltung der Verkehrsregeln von der Reise ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung und die Mietmotorräder werden sichergestellt.

6. Private Tour


Eine private Tour ist eine Tour, die speziell für Gruppen ab 8 Personen konzipiert wurde. Diese Touren sind auf die speziellen Wünsche der Gruppe zugeschnitten und fallen nicht unter die auf unserer Website veröffentlichten Touren oder das Standardprogramm für Gruppenreisen. Der Preis für eine private Tour wird auf der Grundlage der in der ursprünglichen Anfrage angegebenen Teilnehmerzahl berechnet. Sollte die endgültige Teilnehmerzahl unter der Mindestteilnehmerzahl liegen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preis pro Teilnehmer entsprechend anzupassen.

Stornierungsbedingungen:

  • Mit Reiserücktrittsversicherung:
    • Die Rückerstattung erfolgt gemäß den Bestimmungen.
  • Ohne Reiserücktrittsversicherung:
    • Mehr als 60 Tage vor Abreise: Die Anzahlung wird als Gutschrift einbehalten und ist zwei Jahre gültig.
    • Weniger als 60 Tage vor Reiseantritt: Der Gesamtbetrag wird als Gutschrift einbehalten, die zwei Jahre gültig ist.

7. Vorzeitiger Abbruch der Reise durch den Kunden


Bricht der Kunde die Reise aus irgendwelchen Gründen vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen des Veranstalters.

8. Einhaltung von Vorschriften und Eigenverantwortung


8.1. Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseteilnehmer dem Reiseleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.

8.2. Der vom Veranstalter gestellte Reiseleiter (Tourguide) gibt lediglich eine ungefähre Fahrroute vor, wobei der Kunde eigenverantwortlich dieser Route folgt und verpflichtet ist, seinen Fahrstil den jeweiligen vorherrschenden Verhältnissen und seinem Fahrkönnen anzupassen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein einer Fahrroute zu folgen, so hat er die Weiterfahrt abzubrechen und dies unverzüglich dem Reiseleiter (Tourguide) anzuzeigen. 

8.3. Für das ordnungsgemäße Verstauen von Gepäck am Fahrzeug und die Übergabe der persönlichen Gegenstände an den Fahrer des Begleitfahrzeuges ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck, das nicht ordnungsgemäß befestigt oder behandelt wurde.

8.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bezüglich Verlust oder Beschädigung für persönliche Wertgegenstände, Dokumente und elektronischen Geräte des Tourteilnehmers während der Tour.

9. Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften


9.1. Der Kunde ist für die Einhaltung der für die bereisten Länder geltenden Pass-, Visa-, Gesundheits-, und Fahrberechtigungsvorschriften selbst verantwortlich.

9.2. Kann der Kunde wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften die Reise nicht antreten oder muss er sie vorzeitig abbrechen, ist der Veranstalter von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, Zahlungen des Kunden zurückzuerstatten. 

10. Führerschein und Fahrkönnen


10.1. Der Kunde erklärt mit Abschluss der Buchung, dass er für das auf der Tour eingesetzte Fahrzeug eine für den Reisezeitraum gültige Fahrerlaubnis besitzt und über das nötige Fahrkönnen verfügt, um das Fahrzeug sicher auf der Tourroute beherrschen zu können. 

10.2. Sollte sich nach Buchung und vor Reiseantritt herausstellen, dass der Kunde für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, ist der Veranstalter unter Verrechnung der in Pkt. 4.1) obig angeführten Stornosätze von der weiteren Vertragserfüllung befreit. 

10.3. Sollte sich nach Reiseantritt herausstellen, dass der Kunde für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt oder nicht das nötige Fahrkönnen besitzt, um das eingesetzte Fahrzeug sicher auf der Tourroute beherrschen zu können, so treten die Rechtsfolgen des Pkt. 5.4) ein.

11. GESUNDHEIT, SICHERHEIT UND VERHALTEN DER TEILNEHMER


11.1. Anforderungen an Gesundheit und Fitness der Teilnehmer

Die Teilnehmer müssen über eine ausreichende körperliche und geistige Fitness verfügen, um sicher an der Tour teilnehmen zu können und den Anforderungen des Motorradfahrens unter den zu erwartenden Bedingungen gewachsen zu sein. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die für nicht geeignet befunden werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz von der gesamten Tour oder einzelnen Etappen auszuschließen.

11.2. Einschränkungen bezüglich Alkohol, Drogen und beeinträchtigenden Substanzen

Den Tourteilnehmern ist es untersagt, alkoholische Getränke, verschreibungspflichtige oder rezeptfreie Medikamente, die die kognitiven oder motorischen Funktionen beeinträchtigen können (z.B. Beruhigungsmittel, Opioide oder Muskelrelaxantien), oder andere Substanzen, die die Fähigkeit, während der Tour sicher zu fahren, beeinträchtigen, zu sich zu nehmen. Dies gilt auch für Beifahrer. Werden solche Substanzen nach Beendigung der Tagesfahrt eingenommen, müssen die Teilnehmer sicherstellen, dass sie am nächsten Morgen wieder voll fahrtüchtig sind. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift werden die unter Punkt 5.4 genannten rechtlichen Konsequenzen eingeleitet.

11.3. Befolgung der Sicherheitsempfehlungen des Tourguides

Wenn ein Fahrer nach dem fachlichen Urteil des Begleiters nicht in der Lage ist, die Fahrt sicher fortzusetzen - sei es aufgrund von Müdigkeit, Krankheit oder anderen Umständen - wird dem Fahrer dringend empfohlen, entweder im Begleitfahrzeug weiterzufahren oder eine Pause einzulegen.Sollte der Fahrer diese Empfehlung nicht befolgen, muss er eine Haftungsverzichtserklärung unterschreiben, mit der er die volle Verantwortung für seine Entscheidung übernimmt. Mit der Unterzeichnung dieser Verzichtserklärung erklärt sich der Fahrer bereit, die volle Verantwortung für alle Schäden, Verletzungen oder Verluste zu übernehmen, die sich aus seiner weiteren Teilnahme an der Tour ergeben, und zwar ohne Beschränkung auf die im Mietvertrag angegebene Selbstbeteiligung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, deren Verhalten die Sicherheit der Gruppe oder die Integrität der Tour gefährdet, von der Tour auszuschließen.

12. UNTERBRINGUNG UND HOTELS


Der Veranstalter arbeitet mit einer Vielzahl von Hotelanbietern zusammen, um qualitativ hochwertige Unterkünfte für verschiedene Touren und Jahreszeiten zu gewährleisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Unterkünfte nach Verfügbarkeit auszuwählen und gegebenenfalls zu ändern, wobei der allgemeine Standard und die Qualität der Unterkünfte gewahrt bleiben. Jeglicher Verweis auf bestimmte Hotels auf der Website des Veranstalters dient lediglich der Veranschaulichung der Klasse und Art der angebotenen Unterkünfte und stellt keine Garantie oder Verpflichtung zur Buchung in einem bestimmten Hotel dar. Anpassungen bei den Unterkünften werden immer darauf abzielen, die Gesamtqualität und den Komfort zu gewährleisten, die von unseren Kunden erwartet werden.

13. VERSICHERUNG


13.1. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern dringend den Abschluss einer Reiseversicherung, die Unfall-, Kranken-, Diebstahl-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung umfasst, sowie den Abschluss der angebotenen Reiserücktrittsversicherung des Veranstalters.

13.2. Der Veranstalter hat alle Teilnehmer für den Fall der Insolvenz von Hispania Motorcycletours SL mittels einer Insolvenzversicherung bei der XA SEGUROS GENERALES, S.A DE SEGUROS Y REASEGUROS mit der Polizennummer 82517731 abgesichert.

14. EIGENES FAHRZEUG


Tourteilnehmer, welche mit dem eigenen Fahrzeug an einer Tour des Veranstalters teilnehmen, sind für den gesetzeskonformen und technisch einwandfreien Zustand ihres Fahrzeuges und für die notwendigen Fahrzeugdokumente sowie der erforderlichen Fahrzeugversicherung selbst verantwortlich. Hispania Tours kann in diesem Falle keine Versicherung anbieten.

15. OFF - ROAD FAHRTEN


Off - road Fahrten mit vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Fahrzeugen, außerhalb der jeweilig vom Veranstalter festgelegten Route, sind nicht gestattet. Ebenso ist der unsachgemäße Gebrauch des Mietfahrzeuges verboten. Der Kunde haftet für die durch nicht autorisiertes off-road Fahren und unsachgemäßen Gebrauch entstandenen Schäden in voller Höhe und ohne Limitierung durch den Selbstbehalt.

16. Haftung


16.1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Einbringung der vereinbarten Reiseleistung entsprechend der Ortsüblichkeit. 

16.2. Die Haftung des Veranstalters ist auf den gleichen Umfang beschränkt wie die Haftung der an der Reise beteiligten dritten Leistungsträger, wie z.B. Hotels oder Transportunternehmen. Ist es diesen Leistungsträgern gesetzlich gestattet, ihre Haftung für bestimmte Fälle zu beschränken oder auszuschließen, so ist auch die Haftung des Veranstalters in gleicher Weise beschränkt oder ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für Umstände, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

16.3. Unsere Haftung ist in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt,

  • soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
  • soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 

16.4. Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen. 

16.5. Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht, insbesondere nicht bei Verkehrsunfällen. Bei dieser Form der Erlebnisreise ist jeder Tourteilnehmer für sein Handeln und besonders für seine Fahrweise und Streckenwahl sowie das Einschätzen seiner eigenen Fähigkeiten selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourguide folgt. 

Der Veranstalter und der Tourguide geben angemessene Anweisungen, Instruktionen und Warnungen über mögliche Risiken, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer informiert sind und sichere Entscheidungen treffen können. Die endgültige Verantwortung für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs liegt jedoch bei den Teilnehmern.

16.6. Mit der Teilnahme an der Tour nehmen die Teilnehmer zur Kenntnis und akzeptieren, dass der Veranstalter, seine Eigentümer und Vertreter nicht für ihre persönliche Sicherheit während der Tour verantwortlich sind. Der Veranstalter, seine Eigentümer und Vertreter können weder individuell noch kollektiv für Vorfälle haftbar gemacht werden, die sich während der Tour ereignen könnten, einschließlich solcher, die zu Verletzungen, Tod oder Schäden an persönlichem Eigentum führen. Dies gilt auch für Ansprüche, die von der Familie, den Erben oder den gesetzlichen Vertretern des Teilnehmers geltend gemacht werden.

16.7. Der Veranstalter haftet nicht für Gegenstände, die verloren gehen oder aus unseren Vermietstationen oder Begleitfahrzeugen gestohlen werden.

17. Wetter- und Reiseverlaufsänderungen


17.1. Je nach Jahreszeit und Wetterlage behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Reiseroute und die Unterkünfte nach Bedarf zu ändern. Bei solchen Änderungen bemühen wir uns, den Gesamtcharakter der Reise zu erhalten und gleichwertige Leistungen zu erbringen.

17.2. Der Veranstalter trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung. Der Teilnehmer hat aus diesem Grund keinerlei Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises.

18 Reklamationen


18.1. Verantwortung des Teilnehmers

Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um Störungen oder Schäden während der Tour zu minimieren. Obwohl wir uns bemühen, einen reibungslosen Ablauf der Tour zu gewährleisten, müssen Reklamationen unverzüglich während der normalen Geschäftszeiten gemeldet werden, damit wir uns umgehend um das Problem kümmern können.

18.2. Reklamationen

Alle Reklamationen gegenüber dem Veranstalter müssen innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Reise geltend gemacht werden. Später geltend gemachte Ansprüche werden nur berücksichtigt, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

18.3. Nicht abtretbare Gewährleistungsansprüche

Gewährleistungsansprüche können nur direkt vom Kunden geltend gemacht werden und sind nicht übertragbar.

19. Rechtliche Bestimmungen


19.1. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.

19.2. Der Gerichtsstand ist Malaga, Spanien.

20. Veranstalter


HISPANIA MOTORCYCLETOURS S.L
Carril de Guetara 54
E-29004 Malaga, Spanien 
NIF: ESB18716464